Als Absolvent*in des Lehrgangs Zertifizierte*r Datenschutzbeauftragte*r verfügen Sie über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Datenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Möglichkeit, mich mit Dozent*innen und Kursteilnehmer*innen online auszutauschen
Ideal vereinbar mit Beruf, Familie, Sport und Freizeit!
Neben Vollzeit-Job oder in Bildungskarenz!
Abschlussdiplom der Wirtschaftsakademie Wien!
Zielgruppe
Personen, die als betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte tätig sein möchten oder es bereits sind.
Mitarbeiter*innen von IT-Abteilungen, IT-Sicherheitsbeauftragte, Compliance-Verantwortliche sowie EDV- und IT-Berater*innen in Unternehmen, die Ihre Tätigkeit mit einem höheren Professionalisierungsgrad ausüben möchten.
Personen, die in Rechts- oder Personalabteilungen, sowie als Jurist*innen tätig sind und sich fortbilden möchten.
Vorstände, Geschäftsführer*innen, Abteilungsleiter*innen aus Recht, Controlling, Revision und Marketing, die mit dem Thema Datenschutz konfrontiert sind.
Entscheidungsträger*innen in öffentlichen Einrichtungen, Consultants und Betriebsratsmitglieder, die sich mit Fragen des Datenschutzes befassen.
Personen, die sich neben einer Vollzeitbeschäftigung zeitlich flexibel fortbilden möchten.
Personen, die sich für den nächsten Karrieresprung vorbereiten möchten.
Fakten zum Lehrgang
Start: jederzeit möglich
Weiterbildungsdauer: 6 bis 12 Monate (flexibel einteilbar)
Dienstpläne am Arbeitsplatz: Welche Daten dürfen auf einem Dienstplan, der für alle Mitarbeitenden zugänglich ist, aufscheinen? Dürfen Name und Urlaubstage einfach so von ArbeitgeberInnen für alle sichtbar gemacht werden?
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NFTs und Kunst: Manche Kunstwerke werden nun auch als NFT angeboten. Wer ist aber Urheber*in an dem NFT: Der*Die Schöpfer*in des Originalwerkes (z.B. eines Ölgemäldes) oder der*die Hersteller*in des NFTs?
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Farbmarken: Wie im Skriptum erklärt, können auch Farbmarken eingetragen
werden. Anhand der Beispiele T-Mobile die Farbe „Magenta“ oder Milka die Farbe „Lila“.
Darf ich aber nun zB eine Consultingfirma gründen, deren Logo in Magenta oder Lila eingefärbt ist?
Was ist, wenn meine Consultingfirma Beratungsaufträge in der Telekom- oder Lebensmittelbranche annimmt – beispielsweise bei Hutchison oder Mars?
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Stufenmodell: Vom Diplomierten Lehrgang zum MBA-Abschluss!
Sie haben in den letzten Jahren einen Diplomierten Lehrgang der AMC Wirtschaftsakademie GmbH gestartet & sind bereit für Ihren nächsten Karrieresprung mit einem international anerkannten MBA-Diplom der Fachhochschule Burgenland?
Mein MBA-Titel in nur 14 Monaten: 8 Online-Kurse + 1 Master-Thesis
Keine Fristen & Wartezeiten: Jederzeit anmelden & Studienstart selbst bestimmen
Absolvent*innen des Kurses Datenschutzgesetz (DSG) und EU Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) sind in der Lage …
die relevantesten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes zu analysieren; einschlägige Rechtsfragen zu diskutieren.
die Methoden zur Überprüfung, Koordination und Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zusammenzufassen.
die wichtigsten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO zu erläutern.
die Prozesse der Informationssicherheit auf Basis der IOSO/IEC 27001 darzustellen.
die grundlegenden Schritte einer Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO zu entscheiden; ihre Durchführung zu analysieren.
in Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden die Einhaltung der wichtigsten Datenschutzvorschriften durchzuführen.
Absolvent*innen des Kurses Urheberrecht sind in der Lage …
grundlegende Rechtsprobleme des Urheberrechts zu diskutieren; einfache Rechtsfragen selbständig zu analysieren.
den Schutzbereich des Urheberrechts und die Verwertungsrechte zu erklären.
das Konfliktpotential des Urheberrechts im elektronischen Geschäftsverkehr zu untersuchen; die dazugehörigen Rechtsprobleme zu beurteilen.
Absolvent*innen des Kurses Domainrecht, Kennzeichenrecht, Namensrecht, Markenrecht sind in der Lage …
grundlegende Rechtsprobleme, die mit der Registrierung einer Domain, einer Marke oder eines Firmennamens verbunden sind, darzustellen; zu unterscheiden; einfache Rechtsfragen selbständig zu analysieren.
die Anforderungen und den Verlauf einer Domain-oder Markenregistrierung zu erklären.
den Schutzrahmen von Domains, Namen und Firmenkennzeichen zu erläutern.
die Strukturzusammenhänge zwischen den Rechtsgebieten Kennzeichen-, Namens- und Markenrecht zu diskutieren.
Zackig senden wir Ihnen spannendes Musterkursmaterial zu!
Studienberatung: +43 676 / 898 778 810.
Aufgabengebiete
Das Aufgabenspektrum eines*r Datenschutzbeauftragten ist äußerst breit gefächert und kann u.a. folgende Bereiche umfassen:
Beratung von Unternehmen / Organisationen hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO und den österreichischen Datenschutzvorschriften
Überprüfung und Koordinierung der Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten
Beratung und Überwachung der Durchführung von Datenschutz-Folgeabschätzungen gem. Art. 35 DSGVO
Funktion als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen in Fragen des Datenschutzes
Ausarbeiten von technischen und organisatorischen Richtlinien hinsichtlich EU-DSGVO und Informationssicherheit in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Fachabteilungen
Überführen und integrieren dieser Richtlinien in unternehmensweite Business-Prozesse (auch komplettes Neu-design von Prozessen)
Change-Management und Projektleitung
Einführung, Weiterentwicklung und Mitarbeit im Betrieb eines Informationssicherheits- und Datenschutz-Managementsystems (ISMS / DSMS)
Umsetzung von Informationssicherheits- und Datenschutz-Maßnahmen sowie Beratung der Fachbereiche
Durchführung von Risikoanalysen und internen Audits
Schulung und Beratung von Mitarbeiter*innen hinsichtlich Informationssicherheit und Datenschutz
Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der unternehmensweiten
Beschäftigungsmöglichkeiten und mögliche Arbeitsbereiche
Im Anschluss an Ihre Weiterbildung stehen Ihnen eine Vielzahl an beruflichen Tätigkeitsfeldern und Möglichkeiten offen:
Selbständige Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte*r
Inhouse Consultant für Informationssicherheit und Datenschutz
Mitarbeit in einem Projektberatungsunternehmen
Führung/Leitung/Beratung in Informationssicherheit und Datenschutz in verschiedenen Unternehmen, wie internationalen Konzernen
Interessensvertretungen, Arbeitgeberverbände und Kammern
Sozialversicherungsträger
in der öffentlichen Verwaltungen (Bund, Land, Gemeinden), staatliche Dienstleistungsbereiche und Behörden
Führung/Leitung/Beratung von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen
Persönliche Eigenschaften für eine selbständige Erwerbstätigkeit
Selbstständige Erwerbsarbeit (Freie*r Dienstnehmer*in oder Neue*r Selbstständige*r)
Eigenschaften, die für meine Selbständigkeit (Trainer*in, Coach) benötigt werden:
Organisationstalent und gutes Zeitmanagement: selbständige Einteilung und Planung der Beratungstermine; Einhaltung von Deadlines
Struktur & Disziplin, Risikobereitschaft
Kenntnisse im Bereich des Steuerrechts, der Buchhaltung und Rechnungsstellung
Nichtselbstständige Erwerbstätigkeit = Arbeiten im Angestelltenverhältnis
Für ein Angestelltenverhältnis sollten Sie folgende Eigenschaften mitbringen:
Gewissenhaftigkeit & Pünktlichkeit
Umgang mit klaren Aufgabenstellungen
Teamplayer
Unternehmensberater*in
Für den Kernbereich der Unternehmensberatung ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Beratungstätigkeiten unterliegen grundsätzlich der Gewerbeordnung und dürfen deshalb nicht ohne einer Gewerbeberechtigung selbständig ausgeübt werden.
Von einer Beratungstätigkeit wird dann ausgegangen, wenn durch Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes die jeweiligen Schwächen sichtbar gemacht werden und diese ausgelotet werden. Im Zuge dieses Prozesses vermittelt der*die Berater*in auf die individuelle Situation angepasste Wissensinhalte und die dazugehörige Anleitung zu deren Umsetzung.