Zertifikatskurs Arbeitsrecht – meine Erfahrungen

Ich habe meinen letzten Kurs der Ausbildung Diplomierter Arbeitsrecht Experte nun erfolgreich absolviert. In diesem Blog möchte ich ein wenig über meine Erfahrungen erzählen welche ich im Zuge meiner Ausbildung machen durfte.

Bildungskarenz während der Corona Krise

 
Kurz nachdem ich meine zweite Prüfung absolvierte und ich mich auf meinen letzten Kurs vorbereiten wollte, kam die Corona-Krise. Da ich in einem Pflegeheim tätig bin bat mich mein Chef die Ausbildung und damit verbundene Bildungskarenz zu unterbrechen, um in der Firma wieder voll zur Verfügung zu stehen, da in dieser Zeit der Pandemie alle Hände gebraucht werden.
Nach kurzer Rücksprache mit der Studienberatung und dem AMS war dies ohne Probleme machbar. So konnte ich meine Kollegen in dieser Zeit unterstützen und hatte auch keinen Druck, beides unter einen Hut zu bringen. Hinzu kam noch die Schließung der Schulen und Kindergärten, wo ich als zweifache Mama auch keine ruhige Minute mehr hatte um mich meiner Ausbildung zu widmen.
Die Lernplattform konnte ich für die Zeit meiner Unterbrechung aktiv halten und war so immer am neuesten Stand und konnte den Diskussionen im Nachrichtenforum beiwohnen und mitwirken. – Dies geht auch mal gut zwischen Arbeit, lernen mit der großen Tochter zuhause, spielen mit dem kleinen und Haushalt.

Mein persönlicher Kontakt mit dem Arbeitsrecht

 

Eine sehr lehrreiche Erfahrung machte ich jedoch kurz nach meiner zweiten Prüfung. Ein Bekannter, welcher selbstständig ist, kam zu mir mit der Bitte ihm zu helfen.

Er hat folgendes Problem:

Ein Mitarbeiter welcher schon lange in der Firma tätig ist, wurde auf Grund seiner Krankenstandsituation gekündigt. Im Schnitt war er pro Jahr fünf Monate im Krankenstand. Rechnet man da noch die Urlaube dazu, ist dieser Mitarbeiter vergleichsweise als nicht produktiv einzuschätzen.
Der Mitarbeiter ist jedoch der Meinung, dass er, aufgrund seines Behindertenstatuses nicht gekündigt werden kann.

Die Kündigung stellte sich also als wesentlich komplizierter heraus.
Laut Behindertengesetzt ist es tatsächlich so, dass eine Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen erfolgen kann. Jedoch gibt es auch mal Ausnahmen.

Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) §8 besagt, man kann begünstigten Behinderten das Dienstverhältnis kündigen wegen langer Dienstverhinderung infolge einer Krankheit. Jedoch muss man hierfür einen Antrag beim Behindertenausschuss stellen. Dies ist nur dann möglich, wenn der Arbeitgeber über den Status seines Arbeitnehmers bescheid weiß.
In diesem Fall war es ja so, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber erst zum Zeitpunkt der Kündigung von seinem Status des begünstigten Behinderten erzählt hat.

Aber auch in solch einer Situation hilft der Behindertenausschuss. In unserem Fall hat der Arbeitgeber, beim Behindertenausschuss, schriftlich um Zustimmung der beabsichtigten Kündigung gebeten. Mit dem Vermerk, dass er bis zum Zeitpunkt der Kündigung nicht gewusst hat, dass der Arbeitnehmer einen Behindertenstatus hat.

Im Normalfall stimmt der Behindertenausschuss dem Arbeitgeber hier zu.

am 25.05.2020 von Bianca Grabenweger erstellt