Das findet auch das AMS und fördert Berufs-, Aus- und Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen. Die vorherrschende instabile Situation am Arbeitsmarkt lässt immer mehr Erwachsene wieder zum Lehrbuch greifen. Denn eine höhere Qualifizierung erhöht die Chancen auf eine attraktive Position im Job um ein Vielfaches. Einige Kriterien müssen allerdings für eine Förderung durch das AMS erfüllt werden.
Die sogenannte gesetzliche Bildungskarenz ist die angenehmste Variante, wenn es um Weiterbildung im Erwachsenenalter geht. Vorausgesetzt man einigt sich mit dem Arbeitgeber. Denn dann stehen einem bis zu zwölf Monate, innerhalb von vier Jahren, freie Bildungszeit zur Verfügung. Im Konkreten bedeutet das für den Arbeitnehmer:
- Sie werden für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung von der Arbeit freigestellt.
- Sie erhalten in dieser Zeit ein Weiterbildungsgeld vom AMS.
- Ihr Arbeitsplatz bleibt erhalten.
- Sie haben während Ihrer Aus- oder Weiterbildung ein gesichertes Einkommen.
- Sie können sich im In- oder Ausland aus- oder weiterbilden.
Auch der Arbeitgeber profitiert von Ihrer Bildungskarenz
Das Unternehmen hat nicht nur einen Vorteil von Ihrer höheren Qualifikation, Sie bleiben dem Arbeitgeber auch erhalten, obwohl Sie während dieser Freistellung weder Lohn noch Gehalt beziehen. Benötigt dieser während Ihrer Bildungskarenz eine Ersatzarbeitskraft, hilft das AMS bei der Suche.
Ohne Bildungsnachweis keine Förderung
Tageskurse werden beim AMS vorrangig gefördert. 20 Stunden pro Woche, bei betreuungspflichtigen Kindern unter sieben Jahren 16 Wochenstunden, sollte eine Schulungseinrichtung besucht werden. Nach jeweils sechs Monaten muss nachgewiesen werden, dass Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von vier Semester-Wochenstunden oder 8 ECTS-Punkten absolviert wurden. Alternativ kann auch ein anderer Erfolgsnachweis erbracht werden – etwa ein Studien-Abschluss, eine Diplomprüfung oder die Bestätigung, dass eine Abschlussarbeit demnächst positiv bewertet wird.
Wer ‚in‘ (Bildungskarenz) sein will, muss seine Chance ernst nehmen
‚Dem Fleißigen gehört der Ruhm‘ – Die Zeit der Bildungskarenz sollte bestmöglich ausgeschöpft und genutzt werden. Es ist nicht selbstverständlich, dass der Arbeitgeber dieser Art von Freistellung zustimmt. Umso intensiver und seriöser sollte an der eigenen Weiterbildung gearbeitet werden. Das AMS ist in dieser Hinsicht sehr strikt. Es stellt das Weiterbildungsgeld ein, wenn die Teilnahme oder der Fortschritt nicht nachgewiesen werden können. Das Weiterbildungsgeld kann im Ausnahmefall vom AMS zurückgefordert werden, wenn die Bildungskarenz vor Ablauf von zwei Monaten beendet wird.
Welche Weiterbildung sollte gewählt werden?
Der berufliche Bezug sollte in jedem Fall gegeben sein. Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland können z.B. Fremdsprachen- oder fachliche Schulungen sein. Schul- oder spezielle Studien-Abschlüsse – sofern sich diese vorteilhaft auf die weitere berufliche Karriere auswirken – gehören ebenfalls zu den förderbaren Ausbildungen. Hobby- oder Freizeitkurse werden nicht gefördert.
Was Sie sonst noch über Ihre Bildungskarenz wissen müssen.
Sie können während der Weiterbildung geringfügig selbständig und/oder geringfügig unselbständig arbeiten. Eine geringfügige unselbständige Arbeit ist auch beim gleichen Unternehmen möglich, bei dem Sie eine Bildungskarenz vereinbart haben. Wenn Sie aufgrund einer Ausbildung Einkünfte erzielen, dürfen diese maximal das 1,5-fache der Geringfügigkeitsgrenze betragen.
Während der gesamten Bildungskarenz sind Sie
- kranken-, unfall- und pensionsversichert.
- haben Sie keinen besonderen Kündigungsschutz.
- haben Sie keinen Anspruch auf Sonderzahlungen, wie etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
- verkürzt sich Ihr Urlaubsanspruch anteilig.
Obwohl dies auf den ersten Blick wie ein Verzicht auf bisherige Annehmlichkeiten aussieht, ist die Bildungskarenz von unschätzbarem Wert für die persönliche Aus- und Weiterbildung. Nutzen Sie diese Zeit zu Ihrem Vorteil.
Quelle: www.ams.at