Weiterbilden und Steuern sparen – so geht’s!
Steuern sparen – das hört sich gut an! Insbesondere wenn es um die Kosten einer Aus- oder Weiterbildung geht. Denn – Hand aufs Herz – Fortbildung neben Job und Familie ist schon eine Herausforderung für sich, die oft mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. Eine solide Aus- und Weiterbildung ist wichtiger denn je und hat Ihren Preis. Im digitalen Zeitalter, mit sich stetig weiterentwickelnden Technologien und immer neuen Anforderungen am Arbeitsmarkt gehört man, ohne kontinuierliches Lernen, schnell zum alten Eisen.
Da ist es gut zu wissen, dass man sich bis zu 50 % der Weiterbildungskosten vom Finanzamt zurückholen kann.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen und wertvolle Tipps für Ihren Steuervorteil:
Wie kann ich meine Bildungskosten steuerlich geltend machen?
Die Abschreibung der Kosten ist für Angestellte, Arbeiter und Selbständige ab einem Einkommen von € 11.000/Jahr möglich.
- Angestellte und Arbeiter schreiben die Weiterbildungskosten als Werbungskosten ab, Selbständige als Betriebsausgaben.
- Die Einreichung erfolgt mittels Lohnsteuerausgleich/Einkommenssteuerbescheid
Tipp: Das Datum der Überweisung/ Abbuchung der Studienkosten ist
für die Geltendmachung entscheidend (Höhe des Einkommens in diesem Jahr)
Wieviel zahlt mir das Finanzamt zurück?
Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrem Jahreseinkommen und dem jeweiligen Steuertarif ab. Hier ein paar Beispiele:
- Einkommen: € 31.000/Jahr, Steuersatz: 35%
MBA Gebühr: € 9.200 minus € 3.220 Rückerstattung (35%) = MBA Studiengebühr € 5.980 Diplom. Lehrgang Gebühr: € 2.400 minus € 840 Rückerstattung (35%)=
Diplom. Lehrgang Studiengebühr € 1.540 - Einkommen: € 60.000/Jahr, Steuersatz: 42 %
MBA Gebühr: € 9.200 minus € 3.864 Rückerstattung (42%) = MBA Studiengebühr € 5.336
Bei einem Einkommen von € 11.000 und darunter können die Studiengebühren nicht geltend gemacht werden, da für diese Einkommenshöhe keine Steuern zu zahlen sind.
Tipp: Auch wenn die Bildungskosten durch eine andere Förderung unterstützt werden, können die Kosten (abzüglich der Förderung) beim Finanzamt geltend gemacht werden
Welche Bildungskosten kann ich steuerlich absetzen
- Aus- und Weiterbildungskosten, die in Zusammenhang mit Ihrem Beruf stehen
- Umfassende Umschulungskosten
- Ausgaben in Zusammenhang mit der Fortbildung wie z.B.: Bücher, Kopier- und Portokosten, Telefon- Internetkosten, Reisekosten, Zinsen/Abschlusskosten für Bildungskredit
Tipp: Sammeln Sie alle Quittungen als Nachweis Ihrer Ausgaben. Die Ausgaben in der Steuererklärung (Jahr) angeben, in der sie angefallen sind!
Gibt es diesen Steuervorteil auch in Deutschland?
In Deutschland bekommt man bis zu 43,6% der Aus- und Weiterbildungskosten vom Finanzamt zurück. Der steuerliche Vorteil hängt vom Jahreseinkommen ab.
Steuerlich gefördert werden Aus –und Fortbildungen die zur Erhaltung, Anpassung sowie Erweiterung der Qualifikation im ausgeübten Beruf dienen. Weiterbildungen, die hilfreich für den beruflichen Aufstieg sind.
Die Kosten für eine Aus- und Weiterbildung sollten Sie nicht abhalten in Ihr Wissen und damit in Ihre berufliche Zukunft zu investieren. Wie wir gezeigt haben, ist es nicht schwer einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurück zu bekommen. Es zahlt sich auf jeden Fall aus, sich über Förderungen zu informieren.
Unser Team der Studienberatung steht Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!