Online Weiterbilden in Kurzarbeit!
Jetzt Kurzarbeit für eine Weiterbildung nutzen!
Durch die Corona-Krise müssen viele Arbeitgeber/innen ihre Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit schicken.
In Österreich waren am Höhepunkt der Krise über 1.2 Mio Menschen in Kurzarbeit, da es weniger Aufträge in den Unternehmen gegeben hat. Aktuell sind immer noch über 500.000 Arbeitnehmer/innen (Stand: Sommer/Herbst 2020) von der Kurzarbeit betroffen.
Was tun in der „freien“ Arbeitszeit?
- Das Arbeitsmarktservice (AMS) empfiehlt in der „freien“ Arbeitszeit eine Weiterbildung zu absolvieren.
- Sie können diese Zeit jetzt nutzen, um sich beruflich höher zu qualifizieren mit einem Zertifikatskurs, Diplomierten, Zertifizierten oder MBA-Diplom!
- Bei der Wirtschaftsakademie Wien können Sie ihre Kenntnisse in Wirtschaft, Digital Business, Online Marketing, Recht, Immobilien, Gesundheit, Soziales, Psychologie und in vielen weiteren Fachbereichen vertiefen.
- Bereiten Sie sich jetzt zeitlich und örtlich flexibel auf einen möglichen Jobwechsel vor!
FAQs zu Weiterbildung in Kurzarbeit
Warum ist Online Weiterbilden besonders geeignet während der Kurzarbeit?
- Online weiterbilden + Prüfungen ablegen – rund um die Uhr, 24 x 7!
- Optimale Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Weiterbildung.
- Weiterbildung mit neuen Medien (Internet, Videos, Hörbücher, Online Lernmaterialien).
- Alle Lernunterlagen voll digitalisiert + online jederzeit abrufbar!
- Einstieg ist jederzeit ganzjährig möglich!
- Lern- und Prüfungszeiten so einteilen, wie Sie es möchten!
- Keine Präsenzkurse am Weiterbildungsort, keine unnötigen Anreisezeiten!
- Qualifizieren Sie sich für den nächsten Karriereschritt!
Welche zertifizierten, anerkannten Aus- und Weiterbildungen gibt es zur Auswahl?
Unsere Anbieter für eine Weiterbildung:
- Wirtschaftsakademie Wien
- Akademie für Gesundheitsberufe Wien
- Akademie für Immobilienmanager/-makler
- Akademie für Online Marketing
- MBA-Fernstudien (Digital Business, Wirtschaftsrecht, Online Marketing, Immobilien)
- Sozialakademie Wien
Es besteht keine Weiterbildungspflicht, warum macht es trotzdem Sinn eine Weiterbildung in Kurzarbeit zu absolvieren?
- Durch die Kurzarbeit werden bei vielen Menschen umfangreiche Zeitressourcen frei, die gut für eine Weiterbildung genutzt werden können.
- Nachdem die Lage auf dem Arbeitsmarkt immer noch sehr angespannt ist, sind Aus- und Weiterbildungen ganz besonders wichtig und ermöglichen im Falle eines Jobverlusts oft auch den Einstieg in eine neue Branche.
Kann ich trotz Kurzarbeit einen gesamten Lehrgang bei der Wirtschaftsakademie abschließen?
- Ja, die Arbeitszeit, die nicht gearbeitet werden muss, gilt als Freizeit und deshalb kann der/die Arbeitnehmer/in in dieser Zeit auch frei nach Belieben eine Weiterbildung absolvieren.
- Dabei kann die für die Weiterbildung erbrachte Zeit auch über die Normalarbeitszeit hinausgehen.
- Sollte die Kurzarbeit unter bestimmten Umständen früher wieder vorbei sein, kann durch die zeitliche und örtliche Flexibilität der Lehrgang bei der Wirtschaftsakademie auch neben dem Job abgeschlossen werden
Kann ich in Bildungskarenz gehen, wenn ich in Kurzarbeit bin?
- Ja, wenn die Voraussetzungen für die Bildungskarenz erfüllt werden, geht das.
- Bei der Bildungskarenz wird der/die Arbeitnehmer/in für die Dauer von mind. 2 Monaten bis max. 12 Monate vom AMS finanziert und kann sich in dieser Zeit in vollem Stundenausmaß weiterbilden.
- Deshalb stellt die Bildungskarenz eine günstige Lösung für viele krisenbelastete Unternehmen dar.
- Das AMS fördert die Bildungskarenz.
- Weitere Informationen zur Bildungskarenz in Zeiten von Corona finden Sie hier: Corona Bildungskarenz
Muss ich die Weiterbildung in jedem Fall selbst bezahlen?
- Der/die Arbeitgeber/in kann eine Weiterbildung (Qualifizierung) für seine Mitarbeiter/innen anbieten und diese Qualifizierung unter gewissen Umständen vom Arbeitsmarktservice (AMS) fördern lassen. Informationen dazu finden Sie hier:
- Außerdem treffen oft auch andere Förderungskriterien zu und so können Sie sich unter Umständen zumindest einen Teil der Weiterbildung fördern lassen. Informationen zu den Förderungen finden Sie hier: Förderungen
Muss ich meine/n Arbeitgeber/in über die Weiterbildung, die ich neben meinem Job absolvieren möchte, informieren?
- Nein, weil die Differenz der Normalarbeitszeit und der Kurzarbeitszeit als Freizeit zählt. Dies ist wie folgt in der der Bundesrichtlinie zur Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19 vom 1.3.2020, vgl. Punkt 6.9.) geregelt:
„Die durch Kurzarbeit entstehende Ausfallzeit gilt als Freizeit. Es steht der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer daher frei zu entscheiden, wie (z.B. Aufnahme einer Zusatzbeschäftigung) und wo (z.B. im Ausland) sie/er über diese Freizeit verfügt, es sei denn, es wurde zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bzw. Betriebsrat anders Lautendes vereinbart (z.B. die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme oder dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer in der Lage sein muss, innerhalb einer bestimmten Zeit an den Arbeitsplatz zurückzukehren).“
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