Master Thesis
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Master Thesis
- Um das neue erworbene theoretische Fachwissen mit der beruflichen Praxis zu verbinden, ist eine Masterthesis (wissenschaftliche Projektarbeit) zu verfassen.
- Die Master Thesis hat in der Regel ca. 50-60 Seiten an purem Inhalt zu umfassen.
- Die Abschlussarbeit umfasst 12 ECTS.
- Studierende, welche eine fachliche Forumsdiskussion gestartet haben, und darauf inhaltlich hochwertige und umfassende Rückmeldungen (Befragungsergebnisse) erhalten haben, können optional diese Praxisthemen mit einer umfangreichen, sachlichen Diskussion und erweiternden Interviews und Literatureinbettung zu den verschiedenen Fachinhalten als Master Thesis ausbauen.
- Es wird ein methodischer Rahmen für das Praxisprojekt beschrieben insb. Literaturanalyse, Problemstellung, Methode der Datensammlung und Analyse und die eigenen Ergebnisse mit jenen der Literatur verglichen und der Unterschied interpretiert, Handlungsempfehlungen werden abgeleitet sowie eine Zusammenfassung erstellt.
- Die Betreuung bei der Erstellung der Masterarbeit übernehmen die jeweiligen Vortragenden des ausgewählten Fachgebietes sowie akademische Mitglieder des Lehrgangsentwicklungs- und fachlichen Beirats.
- Anhand des Themenvorschlages für die Master Thesis entscheiden die potentiellen wissenschaftlichen Betreuer, ob das vorgeschlagene Thema zum einen fachlich im Rahmen des Studienplanes geeignet ist und zum anderen, ob sie der Betreuungsanfrage zustimmen.
- Die wissenschaftlichen Betreuer stehen den Studierenden bzgl. Inhalt und Ausgestaltung der Master Thesis beratend zur Seite.
- Der Themenvorschlag sollte die behandelte Fragestellung, die eingesetzten Methoden der Erkenntnisgewinnung sowie den geplanten Aufbau der Arbeit ausreichend darstellen. Außerdem sollte er Auskunft über die Zeit- und Arbeitsplanung (geplanter Beginn, Aktivitäten, Milestones, Dauer der einzelnen Aktivitäten, geplantes Ende) geben. Eine unzureichende Ausarbeitung des Themenvorschlags verzögert den Antragsprozess und kann zu einer Ablehnung führen.
- Die Master Thesis muss spätestens 6 Monate nach Betreuungszusage an den Betreuer oder die Betreuerin abgegeben werden.
- Der Betreuer oder die Betreuerin hat dann 4 Wochen Zeit die Arbeit zu bewerten.
- Die Master Thesis wird anhand des Notenschemas 1 (Sehr gut) bis 5 (Nicht genügend) beurteilt.
- Haben Studierende eine positive Note auf die schriftliche Master Thesis, können sie sich für die abschließende Prüfung anmelden.
Abschließende Prüfung
- Die abschließende Prüfung des MBA-Lehrganges wird in Form einer Präsentation und fachlichen Verteidigung der Masterarbeit mit Fragen zu den Studieninhalten, abgehalten.
- Die Abwicklung der abschließenden Prüfung findet entweder über Internetmedien (Skype Video-Konferenz etc.) oder persönlich an der Fachhochschule Burgenland statt. Dabei gilt die Prüfungsordnung des Kollegiums der FH Burgenland idgF.
- Die kommissionelle Prüfung setzt sich aus den Prüfungsteilen:
- Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit,
- Prüfungsgespräch, das auf die Querverbindungen des Themas der Masterarbeit zu den relevanten Fächern des Studienplans eingeht.
- Fachliche Fragen zu den Inhalten des Lehrgangs.
- Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung senden die Studierenden dem Prüfenden und dem Vorsitzenden jeweils ein Abstract sowie die Master Thesis in PDF elektronisch (Email) zu.
- Voraussetzungen für die Ablegung der abschließenden Prüfung sind
- die erfolgte positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen
- die erfolgte Approbation der Masterarbeit (wissenschaftliche Projektarbeit).
- Diese Voraussetzungen müssen in der Regel vier Wochen vor Prüfungstermin erfüllt sein.
- Die Studierenden werden in schriftlicher Form über die Zulassung zur Masterprüfung verständigt. In dieser Verständigung erfolgt ebenfalls die Bekanntgabe der Zusammensetzung der Prüfungskommission, Zeit und Ort (Online-Prüfung oder vor Ort an der Fachhochschule) sowie Bekanntgabe der Kriterien Leistungsbeurteilung. Die Verständigung erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.
- Es werden wenigstens drei Termine in angemessener Verteilung je Studienjahr zur Ablegung der Prüfung angeboten.
- Die Prüfungskommission besteht aus:
- Vorsitzender
- Prüfer: Betreuer/in der Masterarbeit
- Die Ergebnisse der Leistungsbeurteilung der kommissionellen Prüfungen werden den Studierenden unmittelbar nach der Masterprüfung bekannt gegeben.
- Die Prüfungskommission vergibt eine numerische Endnote (Note 1 bis 5).
- Nachfolgende Beurteilungskriterien sollen herangezogen werden, wobei jeder Teil positiv sein muss:
- Beurteilung der schriftlichen Masterarbeit (50 % der Note)
- Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit (20 % der Note):
- Verständliche Darstellung des Themas (Untersuchungsgegenstand, Problem- und Fragestellung),
- Methodischer Ansatz zur Untersuchung der Fragestellung (Forschungsmethode, Planung, Umsetzung, Verlässlichkeit, Validität, Replizierbarkeit),
- Wichtigste Ergebnisse verständlich, strukturiert zu präsentieren,
- Fähigkeit die Forschungsergebnisse zu reflektieren und die Ergebnisse mit der relevanten Literatur zu diskutieren, einzubetten, evtl. Erweiterung der Literatur abzuleiten
- Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen zu präsentieren
- Fachwissen zu den Inhalten des Lehrgangs (30 % der Note)
- Wie im FHStG § 18 (3) angeführt, kann eine nicht bestandene kommissionelle Gesamtprüfung in Fachhochschul-Masterstudiengängen zweimal wiederholt werden.
- Wie im FHStG § 15 (1) für mündliche Prüfungen angeführt, wird der Prüfungsvorgang der Masterprüfung protokolliert.
- Es wird dazu von der / dem Vorsitzenden ein Prüfungsprotokoll verfasst.
- In das Protokoll wird der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Mitglieder des Prüfungssenats, die Namen der oder des Studierenden, die gestellten Fragen, die erteilten Beurteilungen gemäß den bekannt gegebenen Kriterien Leistungsbeurteilung, die Gründe für eine etwaige negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse aufgenommen.
- Das Prüfungsprotokoll wird mindestens ein Jahr ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahrt.
- Wie im FHStG § 15 (3) für mündliche kommissionelle Prüfungen vorgesehen, hat jedes Mitglied des Prüfungssenats während der gesamten Prüfungszeit anwesend zu sein; dieser Verpflichtung kann allenfalls auch durch den Einsatz von elektronischen Medien nachgekommen werden.
Zulassungsvoraussetzung
- Matura bzw. Hochschulreife und fünfjährige Berufspraxis oder Akademischer Lehrgang und dreijährige Berufspraxis ODER
- Studienabschluss (Bachelor, etc.)
- Im Einzelfall, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, kann ein schriftlicher Aufnahmetest und Gespräch an der Fachhochschule erfolgen
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