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Förderungen

Berufsbegleitende Weiterbildung wird durch Maßnahmen einzelner Bundesländer gefördert oder auch durch bundesweite Fördermaßnahmen. Die Richtlinien für die Förderung als auch die Höhe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland bzw. von Fördergeber*in zu Fördergeber*in.

Bitte nehmen Sie mit den Förderstellen Kontakt auf und erkundigen sich, ob Sie Ihre gewünschte Weiterbildung gefördert bekommen. Links zu den Förderstellen finden Sie unten auf der Website. Gerne stellt Ihnen unsere Studienberatung Kostenvoranschläge und Workload-Bestätigungen zu den verschiedenen Lehrgängen für Ihre Erkundungen bei den Förderstellen zur Verfügung.

Förderungseinrichtungen

 

Steuerliche Absetzbarkeit (Österreich)

Bildungskosten können in Österreich von der Steuer abgesetzt werden.

Welche Kosten können abgesetzt werden?
Je nach Ihren persönlichen Voraussetzungen können Sie sich bis zu 50% der Weiterbildungsgebühren wieder vom Finanzamt zurückholen. Dabei wird unterschieden, ob Sie als Angestellte*r, Freie*r Dienstnehmer*in oder Selbstständige*r Ihre Abgaben entrichten und wieviel Sie im letzten Jahr verdient haben und wieviel Steuern bezahlt haben. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei Ihrem*Ihrer Steuerberater*in!

  • Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Tagesgelder, auswärtige Nächtigungen).
  • Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.
  • Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.

Der steuerliche Vorteil hängt vom Gesamteinkommen ab. Verdienen Sie mehr als € 90.000,- pro Jahr, so refundiert Ihnen der Staat für jeden darüber liegenden Euro die Hälfte aller Kosten. Bei einem Einkommen zwischen € 31.000,- und € 60.000,- sind es immerhin noch rund 41%.

Artikel Arbeiterkammer:

 

In Bildungskarenz weiterbilden (AMS-Weiterbildungsgeld)

  • Die Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für eine Weiterbildung freistellen zu lassen.
  • Die Freistellung wird zwischen Arbeitgeber*in (Chef*in) und Arbeitnehmer*in vereinbart werden.
  • Den Antrag auf Bildungskarenz können Sie beim AMS bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Starttermin einbringen.

Wie?
Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in zwischen 2-12 Monate zum Lernen für Kurse oder einen Lehrgang vereinbart werden (alle 4 Jahre ist es möglich in Bildungskarenz zu gehen). Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie …

  • das ganze Jahr (12 Monate) durchgehend eine Weiterbildung machen möchten,
  • die 12-monatige Bildungskarenz innerhalb des Zeitraumes von 4 Jahren in Teilen verbrauchen oder
  • mit einer Bildungsteilzeit kombinieren wollen – (weitere Informationen dazu finden Sie hier).

Wofür?

  • Meine berufliche Weiterbildung, Umschulung oder Höherqualifizierung.
  • Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt, neue Kenntnisse erlangen.
  • Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen.

Wer?

  • Vor Beginn der Bildungskarenz muss eine Beschäftigung ununterbrochen 6 Monate (3 Monate bei Saisonbetrieben) arbeitslosen-versicherungspflichtig gewesen sein.
  • Bei Bildungskarenz im Anschluss an Elternkarenz (auch möglich!) erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle beim AMS.

 

In Bildungsteilzeit weiterbilden (AMS-Weiterbildungsgeld)

Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist mit der Bildungsteilzeit möglich. Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt.

Für detaillierte Informationen zur Bildungsteilzeit kontaktieren Sie die Arbeiterkammer.

Wie hoch ist die Unterstützung?
Für jede Arbeitsstunde weniger zahlt das AMS € 0,91 (Wert 2023) „Bildungsteilzeitgeld“ pro Tag – das heißt, eine Reduktion von 40 auf 30 Stunden pro Woche ergibt 10 Wochenstunden weniger, also 10 × € 0,91 = € 9,10 pro Tag und monatlich € 273,- (bei 30 Tagen). Eine Reduktion von 40 auf 20 Stunden bringt 20 × € 0,91 = € 18,20 pro Tag und bei 30 Tagen monatlich € 546,-.

Wie viele Stunden reduzieren?
Maximal 50 % der Arbeitszeit, mindestens 25 % der Arbeitszeit. Achtung: Sie müssen in der Bildungsteilzeit aber mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten und das Arbeitsverhältnis muss weiterhin vollversicherungspflichtig sein.

Informationen zur Bildungskarenz:

 

Fördermöglichkeiten für Wiener*innen

Wir, die AMC Wirtschaftsakademie sind eine vom WAFF (Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds) anerkannte Bildungseinrichtung. Teilnehmer*innen mit Hauptwohnsitz in Wien haben daher die Möglichkeit, über verschiedenste Förderprogramme vom WAFF eine finanzielle Unterstützung für unsere Aus- und Weiterbildungen zu erhalten.
 
Hier ein Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten:
 
Programm „Chancen-Scheck“:

  • Die Förderung eignet sich für Personen, die
    • ein aufrechtes Dienstverhältnis haben
    • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
    • maximal einen Pflichtschulabschluss haben ODER über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, aber als Hilfskraft arbeiten
  • Es werden berufliche Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 90% der Kurskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 1.000,-.
  • Der WAFF rechnet direkt mit den Kursanbieter*innen ab.
  • Weitere Infos finden Sie hier.
  •  
     
    Programm „Karenz und Wiedereinstieg“:

    • Die Förderung eignet sich für Personen, die
      • ein aufrechtes Dienstverhältnis haben
      • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
      • betroffen sind von einer Berufsunterbrechung durch Geburt oder Pflegefall (die Förderung kann vor/während oder nach der Berufsunterbrechung in Anspruch genommen werden)
    • Es werden Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 100% der Kurskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 4.000,-.
    • Der WAFF rechnet direkt mit den Kursanbieter*innen ab.
    • Weitere Infos finden Sie hier und hier.
    •  
       
      Programm „FRECH“:

      • Die Förderung eignet sich für Frauen, die
        • ein aufrechtes Dienstverhältnis haben
        • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
        • eine (grundlegende) berufliche Veränderung anstreben oder eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich der IT-Kompetenzen absolvieren möchten
        • max. € 1.800,- netto monatlich verdienen (gilt nicht für Beschäftigte, deren höchster Bildungsabschluss die Pflichtschule ist)
      • Es werden Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 90% der Kurskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 5.000,-.
      • Der WAFF rechnet direkt mit den Kursanbieter*innen ab.
      • Weitere Infos finden Sie hier und hier.
      •  
         
        Programm „Digi Winner“:

        • Es handelt sich um eine Förderung der Arbeiterkammer und des WAFF.
        • Die Förderung eignet sich für Personen, die
          • ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
          • Mitglied der AK sind
          • ein aufrechtes Dienstverhältnis haben (falls kein aufrechtes Dienstverhältnis vorliegt, kann die Förderung bei der AK, nicht aber beim WAFF beantragt werden)
          • max. € 2.500,- netto monatlich verdienen
        • Es werden berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich „Digitalisierung“ mit 40% – 80% der Kurskosten gefördert. Der Förderbetrag liegt bei € 2.500,- bis € 5.000,-, je nachdem in welchem Bundesland Sie beschäftigt sind.
        • Der WAFF rechnet direkt mit dem*der Kursteilnehmer*in ab.
        • Weitere Infos finden Sie hier.

         

        Fördermöglichkeiten für Unternehmen

         
        Digital Skills Schecks:

        • Es handelt sich um eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort finanziert wird.
        • Gefördert werden Weiterbildungen im Bereich der digitalen Kompetenzen bzw. mit Digitalisierungsbezug (z.B. DSGVO, Online Marketing, Social Media, Internetrecht, Digital Business, Digitale Transformation, E-Commerce).
        • Es werden bis zu 80% der Kosten rückerstattet (pro Mitarbeiter*in max. € 5.000,-); Die Förderung kann für 10 Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden.
        • Der Antrag muss bis 30.06.2023 erfolgen.
        • Weitere Infos finden Sie hier