Finanzielle Förderungen
Berufsbegleitende Weiterbildung wird durch Maßnahmen einzelner Bundesländer gefördert oder auch durch bundesweite Fördermaßnahmen. Die Richtlinien für die Förderung als auch die Höhe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland bzw. von Fördergeber*in zu Fördergeber*in.
Bitte nehmen Sie mit den Förderstellen Kontakt auf und erkundigen Sie sich, ob Sie Ihre gewünschte Weiterbildung gefördert bekommen. Links zu den Förderstellen finden Sie unten auf der Website. Gerne stellt Ihnen unsere Studienberatung Kostenvoranschläge und Workload-Bestätigungen zu den verschiedenen Lehrgängen für Ihre Erkundungen bei den Förderstellen zur Verfügung.
Inhalt
- Welche Förderungen kommen für mich in Frage?
- Steuerliche Absetzbarkeit
- Fördermöglichkeiten durch das AMS
- Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten
- Programm „Chancen-Scheck“
- Programm „Karenz und Wiedereinstieg“
- Pogramm „FRECH“
- Programm „DIGI:base“
- Pogramm „Bildungskonto für alle“
- Pogramm „Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung“ – NÖ Bildungsförderung
- Bildungsförderung des Landes Kärnten
- Oö. Bildungskonto (Oberösterreich)
- Qualifikationsförderung Burgenland
- Salzburger Bildungsscheck
- Bildungsgeld-update (Tirol)
Welche Förderungen kommen für mich in Frage?
Fragebogen ausfüllen und eine Übersicht erhalten!
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Nutzen Sie die Möglichkeit bereits vor Beginn Ihrer Weiterbildung kostenlos und unkompliziert einen Einblick in Ihre(n) Wunschkurs(e) bei uns zu bekommen und unsere Lernplattform zu testen.
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Welche Themen werden behandelt?
- Zulassung & Einstieg jederzeit möglich
- Infos zu Kursen, Diplomlehrgängen, Uni- & FH-Weiterbildungen
- So funktioniert das Online-Lernsystem
- Lernalltag, Betreuung & Support erklärt
- Prüfungen, Zertifikate & Abschlusswege
- Praxistipps & realistische Erfahrungswerte
Steuerliche Absetzbarkeit
Bildungskosten können in Österreich, Deutschland und der Schweiz von der Steuer abgesetzt werden.
Welche Kosten können abgesetzt werden?
Je nach Ihren persönlichen Voraussetzungen können Sie sich bis zu 55% der Weiterbildungsgebühren wieder vom Finanzamt zurückholen. Dabei wird unterschieden, ob Sie als Angestellte*r, Freie*r Dienstnehmer*in oder Selbstständige*r Ihre Abgaben entrichten und wieviel Sie im letzten Jahr verdient haben und wieviel Steuern bezahlt haben. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei Ihrem*Ihrer Steuerberater*in!
- Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Tagesgelder, auswärtige Nächtigungen).
- Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.
- Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.
Weitere Infos und Rechenbeispiele
Artikel Arbeiterkammer:
- Bildungskosten Abschreiben (AK OÖ)
- Steuern Sparen (AK)
Fördermöglichkeiten durch das AMS
- Das AMS gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe zu den Kurskosten für Weiterbildungen deren Gesamtkosten bis zu EUR 3.000 betragen
- Gefördert werden arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Aus- und Weiterbildungen
Es werden bis zu 100% der Kurskosten rückerstattet - Wichtig: Die Förderung muss vor Anmeldung und Start der Weiterbildung mit dem AMS vereinbart werden.
Die Förderfähigkeit hängt von persönlichen Voraussetzungen (z.B. Einkommen) und der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit der Weiterbildung ab - Für nähere Infos kontaktieren Sie Ihre zuständige AMS-Stelle
Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten
Wir, die AMC Wirtschaftsakademie sind eine vom WAFF (Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds) anerkannte Bildungseinrichtung. Teilnehmer*innen mit Hauptwohnsitz in Wien haben daher die Möglichkeit, über verschiedenste Förderprogramme vom WAFF eine finanzielle Unterstützung für unsere Aus- und Weiterbildungen zu erhalten.
Programm „Chancen-Scheck“:
- Die Förderung eignet sich für Personen, die
- ein aufrechtes Dienstverhältnis haben
- ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
- maximal einen Pflichtschulabschluss haben ODER über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, aber als Hilfskraft arbeiten
- Es werden berufliche Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 90% der Kurskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 3.000,-.
- Der WAFF rechnet direkt mit den Kursanbieter*innen ab.
Programm „Karenz und Wiedereinstieg“:
- Die Förderung eignet sich für Personen, die
- ein aufrechtes Dienstverhältnis haben
- ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
- betroffen sind von einer Berufsunterbrechung durch Geburt oder Pflegefall (die Förderung kann vor/während oder nach der Berufsunterbrechung in Anspruch genommen werden)
- Es werden Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 100% der Kurskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 4.000,-.
- Der WAFF rechnet direkt mit den Kursanbieter*innen ab.
Programm „FRECH“:
- Die Förderung eignet sich für Frauen, die
- ein aufrechtes Dienstverhältnis haben
- ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
- eine (grundlegende) berufliche Veränderung anstreben oder eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich der IT-Kompetenzen absolvieren möchten
- max. € 2.500,- netto monatlich verdienen (gilt nicht für Beschäftigte, deren höchster Bildungsabschluss die Pflichtschule ist)
- Es werden Aus- und Weiterbildungen mit bis zu 90% der Kurskosten gefördert. Der maximale Förderbetrag liegt bei € 5.000,-.
- Der WAFF rechnet direkt mit den Kursanbieter*innen ab.
Programm „DIGI:base“:
- Die Förderung eignet sich für Beschäftigte, die
- unselbstständig beschäftigt sind (nach ASVG)
- ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben
- in einer der folgenden Regionen wohnen oder arbeiten: Graz-Umgebung, Deutschlandsberg, Obersteiermark Ost oder West (z. B. Bruck/Mur, Leoben, Judenburg, Murau, Mürzzuschlag)
- sich im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) berufsbegleitend weiterbilden möchten
- Gefördert werden berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen, die die KI-Kompetenzen gezielt erweitern, berufsbegleitend absolviert werden können, überbetrieblich verwertbar sind und bei zertifizierten Bildungseinrichtungen stattfinden.
- Es werden bis zu 80% der Kurskosten gefördert (inkl. Skripten und enthaltenen Prüfungsgebühren). Der maximale Förderbetrag liegt bei € 3.000,- netto.
- Die Abwicklung erfolgt über die Steirische Arbeitsförderungsgesellschaft (StAF): 1. Beratungsgespräch mit der StAF, 2. Förderantrag stellen, 3. Kurs buchen & durchstarten.
Programm „Bildungskonto für alle“:
- Es handelt sich um eine Förderung der Arbeiterkammer und des WAFF.
- Die Förderung eignet sich für Personen, die
- ihren Hauptwohnsitz in Wien haben
- nach ASVG beschäftigt, in Bildungskarenz oder Elternkarenz oder als Neue Selbständige nach dem Gewerblichen Sozialversicherungs-Gesetz versichert sind
- auch arbeitslose Personen können die Förderung erhalten, wenn sie Mindestsicherung beziehen, beim AMS Wien arbeitssuchend gemeldet sind oder Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Es werden berufliche Aus- und Weiterbildungen gefördert, deren Kurskosten mind. 150€ betragen. Der Förderbetrag liegt bei 50% (max. € 300,-).
- Der WAFF rechnet direkt mit dem*der Kursteilnehmer*in ab.
Programm „Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung“ – NÖ Bildungsförderung:
- Eine Förderung des Landes Niederösterreich.
- Geeignet für Erwerbstätige in Niederösterreich, die
- ihren Fokus auf Digitalisierung, EDV oder IT legen.
- berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen in diesen Schwerpunktbereichen planen.
- Arbeitnehmer*innen in der Privatwirtschaft, Bezieher*innen von Kinderbetreuungsgeld, Wiedereinsteiger*innen oder öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung sind.
Bildungsförderung des Landes Kärnten:
- Eine Förderung des Landes Kärnten im Rahmen des Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetzes.
- Geeignet für Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die
- eine berufsbezogene Qualifizierung oder Weiterbildung anstreben.
- ihre berufliche Absicherung verbessern oder einen Berufswechsel erleichtern möchten.
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter € 28.000 (mit Erhöhungen für Alleinverdiener*innen und Kinder) haben.
- Kurse ab einem Mindestumfang von 20 Unterrichtseinheiten bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger besuchen.
Oö. Bildungskonto (Oberösterreich):
- Eine Förderung des Landes Oberösterreich zur Weiterbildung Erwachsener für berufliches Fortkommen und persönliche Qualifizierung.
- Geeignet für Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die
- in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer*innen, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer*innen, Lehrlinge).
- Wiedereinsteiger*innen nach Kinderkarenz sind oder Kinderbetreuungsgeld beziehen.
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen.
- Ein-Personen-Unternehmer*innen oder Kleinunternehmer*innen (max. 5 Beschäftigte) sind.
- höhere digitale Ausbildungen oder Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen anstreben (erhöhte Förderung).
- eine Bildungsmaßnahme bei einer zertifizierten Bildungseinrichtung absolvieren.
Qualifikationsförderung Burgenland:
- Eine Förderung des Landes Burgenland im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes.
- Geeignet für Arbeitnehmer*innen mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die
- sich in ihrem aktuellen Beruf weiterbilden oder die Tätigkeit wechseln möchten.
- arbeitslos oder arbeitssuchend sind, Zivil- und Präsenzdiener*innen oder in Karenz befindliche Personen.
- ein Bruttojahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro haben (mit Erhöhungen für Alleinerzieher*innen/Alleinverdiener*innen und Kinder).
- eine Qualifikationsmaßnahme bei einer autorisierten, zertifizierten Bildungsinstitution absolvieren.
- eine Qualifizierungsmaßnahme in Pflege- oder Zukunftsberufen mit generellem Bedarf anstreben.
Salzburger Bildungsscheck:
- Eine Förderung des Landes Salzburg zur Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmer*innen.
- Geeignet für Salzburger Arbeitnehmer*innen und vergleichbare Personengruppen, die
- ihre künftige Beschäftigungsfähigkeit sichern möchten.
- Lehrlinge, Wiedereinsteiger*innen, Arbeitslose, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer*innen oder Selbstständige mit max. 5 Beschäftigten sind.
- einen Kurs besuchen, dessen Gebühr mindestens € 200 beträgt und von einem anerkannten Bildungsträger angeboten wird.
- bei Onlinekursen eine mindestens 30%ige physische Anwesenheit oder eine physische Abschlussprüfung haben.
- Wir bieten gerne eine physische Abschlussprüfung an, wende dich hierfür einfach an: „studienberatung@amc.or.at„.
Bildungsgeld-update (Tirol):
- Eine Förderung des Landes Tirol zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften und zur Verringerung der Arbeitslosigkeit.
- Geeignet für Personen mit ordentlichem Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol, die
- eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme bei einem anerkannten Bildungsträger absolvieren möchten.
- Arbeitnehmer*innen, freie Dienstnehmer*innen, Lehrlinge, öffentlich-rechtlich Bedienstete, Arbeitslose, Arbeitsuchende, Wiedereinsteiger*innen, Berufseinsteiger*innen oder selbstständige Unternehmer*innen mit max. 9 Mitarbeiter*innen sind.
- ein Einkommen haben, das die in der Richtlinie festgesetzten Grenzen nicht übersteigt.































