Intensivkurs Finanzstrafrecht
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Intensiv-Kurse Online – 3 bis 5 Tages Kurs – 100 % flexibles Fernstudium
Jederzeit online starten möglich!
Inklusive Forum und fachlicher Betreuung!
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Wir senden Ihnen kostenlos und unverbindlich Infomaterial zu Ihrer flexiblen Online-Weiterbildung.
Dozent
- Komm.-Rat Dr. iur. Raimund Neuwirther, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen, 40 Jahre Fachgruppenobmann der Immobilien und Vermögenstreuhänder Kärnten
Meine Vorteile
- Zeitsparend: In 3 – 5 Tagen zur Teilnahmebestätigung!
- 100% flexibel: Lernen wann, wo & wie ich will!
- Entspannt Lernen: Inkludiert 30 Tage Lernplattform-Zugang!
- Umfassendes Übungsmaterial: Folien, Lehrvideos, Fallstudien, 100 offene Fragen zum Stoff!
- Interaktives Forum: Netzwerken im Chat – Wissen verbindet!
- Anerkannte Teilnahmebestätigung für aktive Mitarbeit im Forum!
- Zertifizierte Bildungseinrichtung: Ö-CERT, TÜV Austria, ISO 21001:2018, ISO 9001:2015, Cert NÖ Siegel!
30 Tage Live-Webinare kostenlos inkludiert:
Während der gesamten Weiterbildung erwarten dich wöchentlich spannende Online-Live-Webinare mit erfahrenen Dozent*innen – von A bis Z, für jedes Themengebiet.
- Komplett kostenlos inkludiert 🎓🔥
Kursinhalte – worüber ich mir fachliches Wissen angeeignet habe:
- Systematik des Finanzstrafgesetzes, Gesetzlichkeitsprinzip, Territorialitätsprinzip (§ 5 FinStrG), Unschuldsvermutung (§ 57 Abs 7 FinStrG) und Zurechnungsunfähigkeit (§ 7 FinStrG)
- Allgemeine Grundlagen des Finanzstrafrechts:
- Vorsätzliches Handeln – Fahrlässiges Handeln (§ 8 FinStrG)
- Vorteile und Gefahren bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten
- Beteiligung an Finanzvergehen anderer (§ 11 FinStrG)
- Strafbarkeit von bloß versuchten Finanzvergehen (§ 13 FinStrG)
- Irrtum (§ 9 FinStrG)
- Straffreiheit durch rechtzeitige Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)
- Verjährung
- Häufige Finanzvergehen:
- Abgaben iSd Finanzstrafgesetzes (§ 2 FinStrG) sowie Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG, grob fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG), Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG)
- Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG: Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, ungerechtfertigte Gutschriften durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen etc.
- Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 und § 51a FinStrG: Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, Verletzung der Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen, Verletzung der Registrierkassenpflicht, Verletzung der Pflicht zur Ausstellung oder Aufbewahrung von Belegen, Verfälschung automatisationsunterstützt geführter Aufzeichnungen etc.
- Strafen und deren Bemessung:
- Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG)
- Geldstrafe (§ 16 FinStrG)
- Ersatzfreiheitsstrafe (§ 20 FinStrG)
- Verfall (§ 17 FinStrG)
- Bemessung der Strafe (§ 23 FinStrG) durch erschwerende und mildernde Umstände (§ 23 Abs 2 FinStrG); Persönliche Verhältnisse – Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 23 Abs 3 FinStrG)
- Gewährung von Zahlungserleichterungen sowie Gnadenrecht
- Finanzstrafverfahren:
- Wer ist zuständig für die Durchführung des Strafverfahrens?
- Die Stellung des*der Beschuldigten im Finanzstrafverfahren (§ 75 FinStrG)
- Der*die Verteidiger*in im Finanzstrafverfahren (§ 77 FinStrG)
- Akteneinsicht (§ 79 FinStrG)
- Anlass für ein Finanzstrafverfahren: Anzeige, Prüfung der Verdachtsgründe, Wann liegen genügend Gründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vor?
- Einleitung des Strafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde (§ 82 Abs 3 FinStrG) sowie Finanzstrafverfahren und Bankgeheimnis (§ 38 BWG)
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme: Voraussetzungen, Anordnung und Durchführung
- Beweisführung im Strafverfahren (§ 114 FinStrG): Beweislast, Beweisantragsrecht, Zeugeneinvernahme (§§ 102 ff FinStrG), Zeugenpflicht
- Ausfertigung des Straferkenntnisses (§ 141 FinStrG) und Rechtsfolgen (§ 141 Abs 2 FinStrG)
- Vereinfachtes Verfahren (§ 143 FinStrG) mit Einspruch (§ 145 FinStrG)
- Rechtsmittelverfahren (§§ 150 ff FinStrG): Beschwerde gegen Erkenntnisse (§ 151 FinStrG), Rechtsmittelfrist, Besonderheiten bei der Bekämpfung von gerichtlichen Urteilen in Finanzstrafsachen
Fakten
- Kursdauer: 3 - 5 Tage, 100 % zeitlich + örtlich flexibel einteilbar!
- Format: e-Learning mit interaktivem Forum & Chat zum Lernen
- Zugang zur Lernplattform: inkludiert 30 Tage
- Kursstart: an 365 Tagen im Jahr starten möglich!
- Workload: 3-5 Tage (24 Stunden), flexible Zeiteinteilung, zusätzlich 30 Tage Zugang zu Online Kursmaterialien, Forum, Live-Chat, Live-Webinare
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Leistungsnachweis: Teilnahmebestätigung (mind. 5 fachliche Beiträge/Postings im Forum erstellen)
- Kursgebühr: €299,-
- Abschluss: Teilnahmebestätigung im Intensivkurs
- Upgrade zum vollwertigen Zertifikat: €651,- (+ Online-Prüfung absolvieren)
Zielgruppe
- Für alle Wissenshungrigen, die neueste Fachkenntnisse in kurzer Zeit erwerben möchten
- Für Firmen zur Höherqualifizierung der Mitarbeiter*innen

Wo kann ich mich anmelden?
- Online Anmeldung jederzeit möglich
- Weiterbildungsstart selbst bestimmen
- Keine Termine & Wartezeiten!
Meine Studienberatung
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