Elternteilzeit

Jeder Elternteil weiß, dass es nicht einfach ist Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen. Trotz allem Fortschritt ist dieses Thema leider nach wie vor hauptsächlich Sache der Mutter. Dennoch können nicht nur Frauen von der Elternteilzeit profitieren, sondern auch die Väter. Dafür müssen zunächst die folgenden Anforderungen erfüllt sein:

  • Das Kind muss mit dem Elternteil, der die Elternteilzeit in Anspruch nehmen möchte, im gleichen Haushalt leben. Pflege- und Adoptiveltern sind mit leiblichen Eltern gleichgestellt.
  • Der Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum 7. Lebensjahr des Kindes bzw. bis zu einem späteren Schuleintritt.
  • Mindestens 3 Jahre Betriebszugehörigkeit, Betriebsgröße von mindestens 20 Dienstnehmer*innen
  • Der andere Elternteil darf gleichzeitig nicht für das selbe Kind in Karenz sein.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit muss um mindestens 20 % reduziert werden, jedoch nicht weniger als 12 Wochenstunden betragen.

Die oben genannten Voraussetzungen regeln lediglich den gesetzlich festgelegten Anspruch auf Elternteilzeit. Darüber hinaus kann mit dem Arbeitgeber etwas Anderes vereinbart werden bzw. auch eine freiwillige Elternteilzeit, wenn zB. der/die Dienstnehmer*in noch nicht die erforderliche 3-jährige Betriebszugehörigkeit erfüllt. Der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz gilt dennoch.

Im eigenen Interesse empfehle ich immer die Elternteilzeit jedenfalls schriftlich zu melden und sich vom Arbeitgeber zumindest den Erhalt bestätigen zu lassen. Aus Sicht einer HR-Mitarbeiterin eines mittelgroßen Unternehmens, kann ich nur empfehlen die Elternteilzeit eines/einer Mitarbeiter*in nach erfolgter Meldung, in einer separaten Vertragsergänzung zum Dienstvertrag festzuhalten.

Die Lage und Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit können vom/von der Dienstnehmer*in einseitig festgelegt werden. So kann man als Elternteil sicherstellen, dass die Zeiten der Kinderbetreuung durch zB. den Kindergarten mit den Arbeitszeiten vereinbar sind.

Ein weiterer großer Vorteil der Elternteilzeit ist, dass die Anzahl der Wochenarbeitsstunden bzw. die Lage der wöchentlichen Arbeitszeit einmal einseitig vom/von der Dienstnehmer*in geändert werden kann. Dies kann zB. relevant sein, wenn man statt eines Halbtages- einen Ganztagesplatz im Kindergarten für sein Kind bekommt.

Dieser Umstand kommt mir auch in meiner persönlichen Situation sehr gelegen: Nach einem Jahr Elternkarenz und anschließender einjähriger Bildungskarenz, kehre ich in Elternteilzeit zu meinem Arbeitgeber zurück. Zunächst allerdings mit einer recht geringen Anzahl an Wochenstunden, da mein Kind während der ersten vier Monate meiner wieder aufgenommenen Beschäftigung noch nicht in den Kindergarten gehen kann. Daher muss ich während dieser Phase meine (relativ geringe Anzahl an) Wochenstunden in der Elternteilzeit so legen, dass sie mit den Arbeitszeiten des Kindsvaters vereinbar sind. Nur so kann die Kinderbetreuung sichergestellt werden. Sobald mein Kind im Kindergarten eingewöhnt ist, mache ich vom Recht der einseitigen Änderung Gebrauch um meine Arbeitszeit wieder zu erhöhen.

Anmerken möchte ich noch, dass der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz zwar besteht und man als Dienstnehmer*in dadurch auch eine gewisse Job-Sicherheit hat, allerdings ist es trotz allem nicht unmöglich für den Dienstgeber das Arbeitsverhältnis zu beenden. Einer solchen Kündigung oder Entlassung muss jedenfalls im Vorfeld vom Arbeits- und Sozialgericht zugestimmt werden. Leider musste ich diesen Fall bereits bei einer Kollegin miterleben – eine recht unschöne Sache für alle Beteiligten, die mit vielen Streitereien von Anwälten verbunden war.

Grundsätzlich finde ich die Elternteilzeit eine wunderbare Sache im österreichischen Arbeitsrecht, vor allem als betroffene Mutter zweier Kleinkinder könnte ich mir derzeit nicht vorstellen wieder Vollzeit im Job zu arbeiten. Aus Arbeitgebersicht kann ich jedoch gut verstehen, dass der besondere Dienstnehmer*innenschutz rund um die Elternteilzeit auch Probleme mit sich bringen kann. Zum Beispiel im Falle eines/einer Dienstnehmer*in, der/die aus welchen Gründen auch immer nicht mehr die geforderte Leistung erbringt.

Von meiner täglichen Arbeit weiß ich, dass vor allem Mütter die Elternteilzeit nach der Elternkarenz in Anspruch nehmen, um sowohl Kind als auch Job gerecht werden zu können. Ich würde mir wünschen, dass auch vermehrt Väter in Elternteilzeit gehen, um hier eine Balance zwischen den Elternteilen zu schaffen. Leider scheitert dies oft nach wie vor an der finanziellen Frage.

am 11.10.2022 von Anonym erstellt