Absolvent*innen des Lehrgangs Diplomierte*r Internetrecht & Medien Experte*in verfügen über fundierte Kenntnisse im Bereich Internetrecht, Datenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie Online Marketing und Social Media Management.
Sie sind in der Lage, grundlegende Rechtsprobleme, die mit der kommerziellen Nutzung des Internets verbunden sind, zu erkennen und einfache Rechtsfragen selbstständig zu beurteilen.
Absolvent*innen sind mit den wichtigsten Grundlagen des Internetrechts, wie dem Urheberrecht, Markenrecht, Namensrecht, Domainrecht, E-Commerce-Gesetz, Telekommunikationsgesetz und den Verbraucherschutz-Richtlinien vertraut.
Sie verfügen über grundlegendes Fachwissen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie zum Österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) und kennen Methoden zur Überprüfung, Koordination und Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
Ihre Kenntnisse zu den neuesten Informations- und Kommunikationstechnologien, Kanälen sowie Medien befähigen Sie, passende Online Marketing- und Web-Strategien zu entwickeln und dazugehörige Maßnahmen eigenständig zu planen und umzusetzen.
Sie lernen, wie digitale Geschäftsmodelle entwickelt, bewertet und umgesetzt werden und können zum Beispiel das Business Model Canvas oder die Blue Ocean Strategie differenzieren und anwenden. Sie verstehen die Anforderungen und Architekturen unterschiedlicher digitaler Services und können diese mittels diverser Modelle beurteilen.
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Absolvent*innen des Kurses Internetrecht sind in der Lage …
grundlegende Rechtsprobleme der kommerziellen Nutzung des Internets zu unterscheiden.
einfache Rechtsfragen selbständig zu diskutieren.
die rechtlichen Grundlagen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zu erläutern.
praktische Fälle mit einschlägigen Rechtsproblemen zu prüfen.
wirtschaftliche Bezüge im E-Commerce zu schildern.
aktuelle Rechtsfragen sowie gesellschaftspolitische Entwicklungen im Feld E-Commerce zu erläutern.
die Bestimmungen des Vertragsrechtes im Internet anzuwenden.
gesetzliche Grundlagen des Verbraucherschutzes, insbesondere die Fernabsatzrichtlinie und das Fernabsatzgesetz zu erklären; grundlegende
praxisbezogene Beispiele zu analysieren; analysierte Beispiele zu beurteilen.
die rechtlichen Grundlagen der E-Commerce Richtlinie sowie des E-Commerce Gesetzes zu unterscheiden.
den Ablauf und die gesetzlichen Rahmenbedingungen einer Domain-bzw. Markenregistrierung zu vergleichen.
Grundlagen des Kennzeichen- und Namensrechtes zu bestimmen.
die relevanten Rechtsvorschriften des Urheberrechts zu erläutern.
den Geltungsbereich des österreichischen Datenschutzgesetzes darzustellen; Rechtsbehelfe sowie Sanktionen im Datenschutzbereich zu erläutern.
die Aufgaben einer Datenschutzbehörde sowie die unterschiedlichen Formen der Datenverarbeitung zu präsentieren.
Regelungen des Datenschutzes sowie von Spam/Cold Calling im Wege der elektronischen Kommunikation zu reproduzieren.
Absolvent*innen des Kurses Online Marketing & Social Media Management sind in der Lage …
mehrere spezifische Definitionen im Online Marketing und Social Media Management zu erläutern.
die Einsatzgebiete digitaler Kommunikationsformen im Unternehmensumfeld (Webseiten, Blogs, Facebook, Twitter, YouTube, XING und LinkedIn) zu erläutern.
die Vor- und Nachteile von Online-Werbung anhand konkreter Beispiele zu differenzieren; die Platzierung von Werbemitteln auf Internetseiten zu erklären.
die Funktionsprinzipien und Abrechnungsmodelle von Online-Werbung zu beschreiben; die wichtigsten Online-Werbevermarkter und deren Werbeformate anhand von Kriterien abzugrenzen.
die unterschiedlichen Formen und Erfolgsfaktoren des E-Mail-Marketings zusammenzufassen.
die Methode der Marketing-Automation anzuwenden.
Affiliate-Systeme und deren Funktionsweise zu beschreiben; unterschiedliche Formen des Affiliate-Marketings zu differenzieren.
die Unterschiede zwischen Suchmaschinenwerbung und Suchmaschinenoptimierung zu analysieren; Suchmaschinenmarketing unter Anwendung betriebswirtschaftlicher Funktionen und Kennzahlen zu analysieren.
Keyword-Advertising und dessen Funktionsprinzip zu erläutern.
das Auktionsmodell von Google und die Wirkung auf Platzierungen (Google-Rankings) zu überprüfen.
den Wandel der Suchmaschinenoptimierung zu erklären; den Google-Algorithmus zu analysieren.
ein Verfahren zur Ausführung einer Onsite- und Offseitemaßnahme zu planen.
Kennzahlen und KPIs im digitalen Marketing zu analysieren.
Absolvent*innen des Kurses Datenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung sind in der Lage …
die relevantesten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes zu analysieren; einschlägige Rechtsfragen zu diskutieren.
die Methoden zur Überprüfung, Koordination und Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zusammenzufassen.
die wichtigsten Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 DSGVO zu erläutern.
die Prozesse der Informationssicherheit auf Basis der IOSO/IEC 27001 darzustellen.
die grundlegenden Schritte einer Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO zu entscheiden; ihre Durchführung zu analysieren.
in Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden die Einhaltung der wichtigsten Datenschutzvorschriften durchzuführen.
Flexibler Lehrplan mit Wahlkursen ist möglich!
Der Lehrgang umfasst 3 Kurse, wovon Sie 1 Kurs je nach Ihren persönlichen Interessen austauschen können.
Zum Austauschen stehen diese 10 Wahlkurse zur Auswahl:
Das Aufgabenspektrum eines*einer Diplomierten Internetrecht & Medien Experte*in ist äußerst breit gefächert und kann u.a. folgende Bereiche umfassen:
Management und Beratung hinsichtlich Domain-, Kennzeichen-, Marken- und Namensrecht im Internet
Kenntnisse über die wichtigsten rechtlichen Regelungen im Bereich Vertragsrecht im Internet
Berücksichtigung des Verbraucherrechts in der unternehmerischen Praxis
Bearbeitung juristischer Themen im gesamten Internetrecht für das Unternehmen
Bewertung verschiedener Geschäftsfälle hinsichtlich rechtlicher Chancen und Risiken zum Thema Internetrecht (Risikomanagement)
Zusammenarbeit mit Rechtsanwält*innen, Notar*innen und Gerichten
Vertretung von Unternehmen und Behörden gegenüber Vertragspartner*innen
Überblick über die neuesten Informations- und Kommunikationstechnologien, Kanäle und Medien für effektives Online Marketing und Social Media Management.
Kund*innenakquise, Kund*innenbindung und Weiterempfehlung
Suchmaschinenmarketing (SEM): Funktionsweise, Verwendung zur Werbung, Integration in die unternehmenseigene Webseite
Anwendung von Social Media Leistungskennzahlen, Monitoring und Management Software.
Projektentwicklung, Projektmanagement und Projektsteuerung
Beschäftigungsmöglichkeiten und mögliche Arbeitsbereiche
Im Anschluss an Ihre Weiterbildung stehen Ihnen eine Vielzahl an beruflichen Tätigkeitsfeldern und Möglichkeiten offen:
Leitende oder beratende Tätigkeiten in den Bereichen Internetrecht, Online Marketing & Social Media Management, Projektmanagement in verschiedenen Unternehmen, wie
Start-ups
IT-Unternehmen, Providern
Interessensvertretungen, Arbeitgeber*innenverbände und Kammern, Sozialversicherungsträger
öffentlichen Verwaltungen (Bund, Land, Gemeinden), staatliche Dienstleistungsbereiche und Behörden
Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen
Persönliche Eigenschaften für eine selbständige Erwerbstätigkeit
Selbstständige Erwerbsarbeit (Freie*r Dienstnehmer*in oder Neue*r Selbstständige*r)
Eigenschaften, die für meine Selbständigkeit (Trainer*in, Coach*in) benötigt werden:
Organisationstalent und gutes Zeitmanagement: selbständige Einteilung und Planung der Beratungstermine; Einhaltung von Deadlines
Struktur & Disziplin, Risikobereitschaft
Kenntnisse im Bereich des Steuerrechts, der Buchhaltung und Rechnungsstellung
Nichtselbstständige Erwerbstätigkeit = Arbeiten im Angestelltenverhältnis
Für ein Angestelltenverhältnis sollten Sie folgende Eigenschaften mitbringen:
Gewissenhaftigkeit & Pünktlichkeit
Umgang mit klaren Aufgabenstellungen
Teamplayer
Unternehmensberater*in
Für den Kernbereich der Unternehmensberatung ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Beratungstätigkeiten unterliegen grundsätzlich der Gewerbeordnung und dürfen deshalb nicht ohne einer Gewerbeberechtigung selbständig ausgeübt werden.
Von einer Beratungstätigkeit wird dann ausgegangen, wenn durch Erhebung und Analyse des Ist-Zustandes die jeweiligen Schwächen sichtbar gemacht werden und diese ausgelotet werden. Im Zuge dieses Prozesses vermittelt der*die Berater*in auf die individuelle Situation angepasste Wissensinhalte und die dazugehörige Anleitung zu deren Umsetzung.