Bildungskosten können in Österreich und Deutschland von der Steuer abgesetzt werden
€ 500,- für Unternehmen (€ 100,- USt vom Finanzamt zurückholen)
€ 600,- für Privatpersonen
Nutzen Sie die Aufklärung über die Bildungskarenz, um Unternehmen die Erhaltung ihrer Strukturen während der Krise zu ermöglichen.
Wenn Sie Anfragen Ihrer Kund/innen haben, dann weisen Sie bitte auf diese Lösung hin.
Wenn Sie noch Fragen haben oder einen persönlichen Beratungstermin wünschen, melden Sie sich bitte bei der Studienberatung!
Jetzt mit der Online-Weiterbildung starten!
Ganzjähriger Einstieg möglich!
Zeitlich und örtlich vollkommen flexibel lernen!
Was ist die Bildungskarenz?
Die Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmer/innen, sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für eine Weiterbildung zwischen 2-12 Monate zum Lernen für Kurse oder einen Lehrgang freistellen zu lassen.
Die Freistellung wird zwischen Arbeitgeber/in (Chef/in) und Arbeitnehmer/in vereinbart.
Von dem/der Arbeitgeber/in die Unterschrift am Antrag holen
Die Anmeldung zum Lehrgang vornehmen (Infos unterhalb)
Antrag zur Bildungskarenz beim AMS einbringen und unsere Inskriptionsbestätigung mitsenden (erhalten Sie nach Anmeldung)
Welche Hausarbeiten/Prüfungen/Online-Anwesenheit muss ich zur Erfüllung des Stundennachweises pro Kurs nachweisen?
Bei Anmeldungen/Einstieg ab 01.09.2018:
erfolgreiches Absolvieren der MC-Prüfungen in den Kursen (mind 3 positive Kurse in 12 Monaten)
Mitarbeitsleistungen: mind. 5 fachliche Mitarbeitsbeiträge/Postings/Diskussionsbeiträge auf der Lernplattform pro Kurs
Online-Anwesenheit auf der Lernplattform, wird durch Login-Statistiken in Ihrem Teilnehmer/innen-Profil, öffnen von Dokumenten wie Folien, Skripten, ansehen Lernvideos usw. dokumentiert, die Statistik ist nur intern für unsere IT-Administration ersichtlich und wird nur an Teilnehmer/innen kommuniziert, falls die Mitarbeitsleistungen zu wenig sind
Hausarbeit: Schreiben Sie pro absolvierten Kurs einen kreativen, unterhaltsamen, motivierenden oder kritisch-analytisch reflektierenden Aufsatz in Form eines Blog-Artikels, …
der Ihre Erfahrungen (z.B. fachlich was Sie gelernt haben, was neu war, wie Sie das Gelernte im Beruf oder im Privatleben anwenden können, organisatorisch freie Zeiteinteilung, was Ihnen gut und weniger gut gefallen hat) mit dem jeweiligen Kurs wiedergibt: Erfahrungsbericht zum Kurs/zur Online-Weiterbildung oder
diskutieren/analysieren/bewerten Sie ein fachliches Thema aus dem Diskussionsforum/Kursinhalten in der Tiefe: fachlich/inhaltlicher Blog-Artikel zum Kurs.
Abzugeben ist ein Aufsatz mit rund 500 Wörtern je Kurs.
Die besten Hausarbeiten/Blog-Artikel werden in unserem Bildungsblog veröffentlicht um Einblicke in das Online-Lernen zu geben.
Wenn Sie Ihre Artikel mit Namen und Foto veröffentlichen möchten, senden Sie bitte ein Foto mit, sonst werden die besten Artikel anonym ohne Namen und Foto veröffentlicht.
Die Abgabe der gesammelten Aufsätze bzw. Blog-Artikel muss in einem Dokument erfolgen:
Pro Kurs jeweils 500 Wörter in Form eines Aufsatzes bzw. Blog-Artikels verfassen.
3 Blog-Artikel sind für 1 Jahr Bildungskarenz erforderlich. Wenn mehrere Kurse absolviert werden, können sich die Teilnehmer/innen selbst aussuchen, für welche 3 Kurse jeweils 1 Blogartikel geschrieben wird.
Am Ende der Bildungskarenz (im letzten Monat!) Abgabe des Sammeldokuments (alle Aufsätze) an: studienabteilung@amc.or.at
Die Bildungskarenz kann zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in für maximal 1 Jahr vereinbart werden (alle 4 Jahre ist es möglich in Bildungskarenz zu gehen).
Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie …
das ganze Jahr (12 Monate) durchgehend eine Weiterbildung machen möchten,
die 12-monatige Bildungskarenz innerhalb des Zeitraumes von 4 Jahren in Teilen verbrauchen oder
mit einer Bildungsteilzeit kombinieren wollen
Wofür?
Meine berufliche Weiterbildung, Umschulung oder Höherqualifizierung.
Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt und um neue Kenntnisse zu erlangen.
Nachholen von Schul- und Studienabschlüssen oder Fremdsprachenschulungen.
Wer?
Vor Beginn der Bildungskarenz muss eine Beschäftigung ununterbrochen 6 Monate (3 Monate bei Saisonbetrieben) arbeitslosen-versicherungspflichtig aufrecht gewesen sein.
Für eine Bildungskarenz im Anschluss an eine Elternkarenz (auch möglich!) erkundigen Sie sich bitte bei ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle beim AMS.
Wie informiere ich meine/n Arbeitgeber/in und das Arbeitsmarktservice (AMS)?
Der Ablauf ist folgender (geht normal sehr schnell, max. 1 Woche):
Erstberatung mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in zur Bildungsmaßnahme, Studieninfos/Ideen, welche Kurse Sie machen möchten besprechen und das das einseitige AMS-Formularvon Chef/in unterschreiben lassen.
Mit dem/der Arbeitgeber/in vereinbaren die meisten zwischen 6-12 Monaten Bildungskarenz, um Kurse zu besuchen und sich weiter zu bilden.
Studienberatung sendet Ihnen die Inskriptionsbestätigung (= AMS Kursanmeldebestätigung) via Email zur Vorlage beim AMS (bzw. Inskriptionsbestätigung können Sie ab Erhalt des Login direkt auf Lernplattform ausdrucken).
Workload-Bestätigung Stundenumfang für Weiterbildung beim AMS vorlegen, das erhalten Sie von uns bzw. können Sie diese selbst auf der Unterseite Lehrangebot aus der Spalte Bildungskarenzherunterladen.
Anmeldebestätigung für die Kurse bzw. den Lehrgang beim AMS vorlegen (erhalten Sie von uns).
Nach 6 Monaten senden Sie die Bestätigung für Ihre erfolgreich absolvierten Kurse an das AMS via Email (PDF Zeugnisse) – zwei absolvierte Kurse sind erforderlich.
Nach 12 Monaten senden Sie weitere erfolgreich absolvierte Kursbestätigungen an das AMS (in Summe für 12 Monate mind. 3 positiv absolvierte Kurse).
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung!
Wenn Sie noch Fragen haben oder einen persönlichen Beratungstermin wünschen, melden Sie sich bitte bei der Studienberatung!
Direkt im Anschluss an die Elternkarenz, kann man wahlweise 2 bis zwölf Monate in Bildungskarenz gehen!
Das ist eine wichtige Info für Eltern, die länger bei Ihren Kindern zu Hause bleiben möchten!
Mit Online-Kursen zu Hause weiterbilden!
Für die Firma fallen in dieser Zeit keine Personalkosten an!
Finanziell hat man die Absicherung durch das Weiterbildungsgeld des AMS in Höhe des Arbeitslosengeldes!
Zusätzlich zum monatlichen Weiterbildungsgeld darf man geringfügig dazu verdienen!
Welche Voraussetzungen gibt’s?
Zwischen Beginn der Bildungskarenz (Start Kursmaßnahme) und Ende des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld darf kein einziger Tag vergehen. Daher sind Online-Kurse ideal!
Es existiert ein aufrechtes Angestelltenverhältnis mit Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/in, welches vor der Elternkarenz mindestens 6 Monate gedauert hat und über der Geringfügigkeitsgrenze war.
Der/Die Arbeitgeber/in muss zustimmen, einfach das AMS-Formular ausfüllen (es kann eine Bildungskarenz zwischen 2 und 12 Monaten beantragt werden).
In den letzten 4 Jahren darf kein Antrag auf Bildungskarenz erstellt worden sein.