Bildungskarenz klingt ziemlich verlockend, insbesondere, wenn man seine Gehirnzellen schon seit längerem nicht mehr vor ganz neue Herausforderungen gestellt hat. Diese Form der Weiterbildung ist in Österreich üblich, allerdings nicht überall selbstverständlich, von dem her sollte sie auf jeden Fall genutzt werden! Immerhin profitieren nicht nur Arbeitnehmende von der Weiterbildung, auch Arbeitgebende sind häufig nicht abgeneigt, wenn die Angestellten fehlenden Bildungsabschlüssen nachgehen.
Bildungskarenz bedeutet genauer gesagt, dass Arbeitnehmende in Österreich die Möglichkeit haben, sich für 2-12 Monate innerhalb von vier Jahren von dem Arbeitsverhältnis freistellen zu lassen, um Kurse oder Lehrgänge zu besuchen
Welch ein Glück, dass alle Lehrgänge der Wirtschaftsakademie Wien für die Bildungskarenz geeignet sind und die Vorgaben des AMS erfüllen!
Falls Sie nun auf den Geschmack gekommen sind, hier eine kurze Anleitung wie hierbei vorzugehen ist:
1. Vom Arbeitgeber die Unterschrift auf dem AMS Antrag holen
Sie benötigen in erster Linie die Bestätigung Ihres Arbeitgebers. In dieser Hinsicht lohnt es sich zu wissen, dass auch dieser von einer Arbeitsqualitätsoptimierung Ihrerseits profitiert und durch Ihre Weiterbildung das Wissen des Betriebs verbessert wird.
2. Beim AMS die Anfrage auf Bildungskarenz stellen
Hierfür ist eventuell eine Workload-Besttigung notwendig. Diese erhalten Sie folgendermaßen:
- gehen Sie auf unser Lehrangebot
- suchen Sie in der Liste Ihre Ausbildung
- in der vorletzten Spalte (Bildungskarenz) klicken Sie bitte auf den Text. Ein PDF wird sich öffnen, dass Sie speichern können – die Workload Bestätigung.
3. Online für Ihren Lehrgang anmelden:
Melden Sie sich hier online an.
WICHTIG: Bei der Anmeldung teilen Sie uns unbedingt mit, mit welchem Datum Ihre Bildungskarenz starten wird! Erst dann können wir Ihnen die Anmeldebestätigung für das AMS übermitteln.
4. AMS Antrag und Anmeldebestätigung beim AMS einbringen
Zu beachten hierbei ist, dass Sie den Antrag mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Starttermin einbringen!
Ohne Moos nichts los
Selbstverständlich bekommt man während der Bildungskarenz nicht den gleichen Gehalt wie während der Anstellung – wäre ja auch zu schön.
Das Weiterbildungsgeld entspricht dem Arbeitslosengeld, jedoch bekommt man in jedem Fall einen täglichen Mindestbetrag.
Prüfungsnachweis
Damit die Bildungskarenz sich schlussendlich nicht als komplett sinnlos herausstellt, müssen selbstverständlich auch Erfolge nachgewiesen werden. Üblicherweise geschieht dies halbjährig. Die letzte Prüfung der Lehrgänge an der Wirtschaftsakademie Wien ist zugleich das Ausbildungsende. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch für das AMS die Bildungskarenz als beendet und Sie erhalten kein Weiterbildungsgeld mehr, auch wenn ein längerer Zeitraum mit dem Arbeitgebenden und dem AMS vereinbart wurde.
Von dem her ist es mehr als empfehlenswert, dass Sie die Prüfungen gut timen, hierbei gilt:
- Innerhalb von 6 Monaten 2 Prüfungen absolvieren, bzw. 2 Kurse mit Zertifikat
- Die letzte Prüfung am Ende absolvieren, damit das Weiterbildungsgeld bis zum Ende bezogen werden kann
Es ist auch nur wärmstens zu empfehlen die ersten beiden Prüfungen nicht am Ende des ersten Semesters zu absolvieren, wer steht denn schon gerne unter Stress.
Die Zertifikate für den Prüfungsnachweis finden Sie dann auf der Lernplattform, diese können einfach ausgedruckt werden oder an das AMS versendet werden.
Tatsächlich handelt es sich also bei dem Antrag für die Bildungskarenz um keine Hexerei und wir haben viele Studierende, die sich auf diese Art und Weise weiterbilden.
Wir freuen uns auch auf Sie!