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Ausbildungsziel
Als Absolvent/-in des Zertifikats Finanzstrafrecht besitzen Sie fundierte Kenntnisse über die wesentlichen Fragestellungen im Finanzstrafrecht. Sie können Tatbestände des Finanzstrafrechts erkennen und verfügen über Wissen über dessen Strafrahmen und Bemessung. Der genaue Ablauf eines Finanzstrafverfahrens ist Ihnen bekannt. Sie erwerben Kenntnisse über Lösungsansätze für finanzstrafrechtliche Problemstellungen. Interessante Fallstudien aus der Praxis erweitern Ihr fundiertes Wissen für den Berufsalltag.
Dozent/-in
Komm.-Rat Mag. Dr. Raimund Neuwirther, Jurist, 40 Jahre Fachgruppenobmann der Immobilien und Vermögenstreuhänder Kärnten
Durch meine langjährige Erfahrung in der Immobilienbranche und als selbständiger Unternehmer, habe ich mir umfassendes Wissen aus dem Finanz- und Steuerbereich angeeignet. Als gerichtlich beeideter Sachverständiger ist die Begutachtung von Finanz- und Steuerangelegenheiten ein wichtiger Punkt meiner Tätigkeit, den ich regelmäßig im Auftrag diverser Steuerberater und Behörden durchführe. Diese Begutachtungen sind vor allem für Fälle von Vermögensauseinandersetzungen, Erbschaften oder Trennungen wesentlich und helfen gerichtliche Konsequenzen zu definieren.
Ich freue mich, den Studierenden der Wirtschaftsakademie Wien jenes Wissen vermitteln zu dürfen, welches sie benötigen, um in Fragen des Finanzstrafrechts brillieren zu können!
Meine Vorteile im Fernstudium
- Ganzjähriger Studienstart möglich!
- Dieser Kurs reicht für 2 Monate Bildungskarenz aus!
- 100% Fernstudium ohne Präsenztage!
- Zeitlich und örtlich vollkommen flexibel studieren!
- Modernes Studieren: eCampus mit digitalisierten Unterlagen!
Meine Vorteile für einen Kurs mit Zertifikat
- 2 Monate Zugang zur Lernplattform mit allen Kursmaterialien (Download, ausdrucken möglich)
- Lernvideos, Powerpoint-Folien, Fachartikel
- Fallstudien aus der Praxis, Fragenkatalog zur Stoffreflexion (100 offene Fragen)
- MC-Quiz zur Kontrolle meines Lernfortschrittes
- Fragen online stellen (Forum, Chat, Skype, Email)
- Tippsheets zum Kursablauf, FAQs, Ansprechpersonen
- In jedem Kurs fachliches Diskussionsforum
- Interaktiv gemeinsam lernen, posten & diskutieren
- Betreuung: Fachliche, administrative und technische Fragen der Studierenden ganzjährig betreut (Studienabteilung, Helpdesk)
Mein Abschluss: Wählen Sie aus!
Folgende Leistungen müssen für das Modul der FH Burgenland positiv bewertet werden:
Leistung:
- 10 schriftliche fachliche, kritisch-analytisch reflektierte Beiträge im Diskussionsforum
- Positiver Online-Test mit Multiple Choice & Offenen Fragen (videoüberwacht)
Mit Abschluss-Zertifikat der Wirtschaftsakademie Wien
Leistung:
- Positives Online Multiple Choice Quiz (Prüfung)
- Aktive Mitarbeit im Diskussionsforum (mind. 5 fachliche Beiträge erstellen)
Mit Teilnahmebestätigung der Wirtschaftsakademie Wien
Leistung:
- Aktive Mitarbeit im Diskussionsforum (mind. 5 fachliche Beiträge erstellen)
Sie möchten starten?
Unsere Aufnahmevorraussetzungen sind:
- ein Mindestalter von 21 Jahren und
- eine abgeschlossene Berufsausbildung (Lehre, Meister, Fachschule, IHK etc.) oder Matura oder Studium.
Bildungskarenz: Jetzt meine Weiterbildung fördern lassen!
Unsere Kurse mit Zertifikat ermöglichen Arbeitnehmern die Option, pro Kurs 2 Monate Bildungskarenz zu beziehen.
Unsere Infos zur Bildungskarenz finden Sie hier auf unserer Infoseite!
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Einfach Mail an studienberatung@amc.or.at & Ihre Lieblingskurse listen.
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Studienberatung: +43 676 / 898 778 810.
Lernziele – was lerne ich?
- Sie haben einen Überblick über die wesentlichen Fragestellungen im Finanzstrafrecht.
- Sie können Tatbestände des Finanzstrafrechts erkennen und sind bekannt mit den Strafrahmen.
- Sie kennen Lösungsansätze für finanzstrafrechtliche Problemstellungen.
- Sie erlernen den genauen Ablauf eines Finanzstrafverfahrens.
Kursinhalte – wozu ich nachher beraten & fachlich einschlägig diskutieren kann?
- Systematik des Finanzstrafgesetzes, Gesetzlichkeitsprinzip, Territorialitätsprinzip (§ 5 FinStrG), Unschuldsvermutung (§ 57 Abs 7 FinStrG) und Zurechnungsunfähigkeit (§ 7 FinStrG)
- Allgemeine Grundlagen des Finanzstrafrechts:
- Vorsätzliches Handeln – Fahrlässiges Handeln (§ 8 FinStrG)
- Vorteile und Gefahren bei der Delegierung von Steuerangelegenheiten
- Beteiligung an Finanzvergehen anderer (§ 11 FinStrG)
- Strafbarkeit von bloß versuchten Finanzvergehen (§ 13 FinStrG)
- Irrtum (§ 9 FinStrG)
- Straffreiheit durch rechtzeitige Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)
- Verjährung
- Häufige Finanzvergehen:
- Abgaben iSd Finanzstrafgesetzes (§ 2 FinStrG) sowie Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG, grob fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG), Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG)
- Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG: Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben, ungerechtfertigte Gutschriften durch unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen etc.
- Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 und § 51a FinStrG: Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, Verletzung der Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen, Verletzung der Registrierkassenpflicht, Verletzung der Pflicht zur Ausstellung oder Aufbewahrung von Belegen, Verfälschung automatisationsunterstützt geführter Aufzeichnungen etc.
- Strafen und deren Bemessung:
- Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG)
- Geldstrafe (§ 16 FinStrG)
- Ersatzfreiheitsstrafe (§ 20 FinStrG)
- Verfall (§ 17 FinStrG)
- Bemessung der Strafe (§ 23 FinStrG) durch erschwerende und mildernde Umstände (§ 23 Abs 2 FinStrG); Persönliche Verhältnisse – Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 23 Abs 3 FinStrG)
- Gewährung von Zahlungserleichterungen sowie Gnadenrecht
- Finanzstrafverfahren:
- Wer ist zuständig für die Durchführung des Strafverfahrens?
- Die Stellung des Beschuldigten im Finanzstrafverfahren (§ 75 FinStrG)
- Der Verteidiger im Finanzstrafverfahren (§ 77 FinStrG)
- Akteneinsicht (§ 79 FinStrG)
- Anlass für ein Finanzstrafverfahren: Anzeige, Prüfung der Verdachtsgründe, Wann liegen genügend Gründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens vor?
- Einleitung des Strafverfahrens durch die Finanzstrafbehörde (§ 82 Abs 3 FinStrG) sowie Finanzstrafverfahren und Bankgeheimnis (§ 38 BWG)
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme: Voraussetzungen, Anordnung und Durchführung
- Beweisführung im Strafverfahren (§ 114 FinStrG): Beweislast, Beweisantragsrecht, Zeugeneinvernahme (§§ 102 ff FinStrG), Zeugenpflicht
- Ausfertigung des Straferkenntnisses (§ 141 FinStrG) und Rechtsfolgen (§ 141 Abs 2 FinStrG)
- Vereinfachtes Verfahren (§ 143 FinStrG) mit Einspruch (§ 145 FinStrG)
- Rechtsmittelverfahren (§§ 150 ff FinStrG): Beschwerde gegen Erkenntnisse (§ 151 FinStrG), Rechtsmittelfrist, Besonderheiten bei der Bekämpfung von gerichtlichen Urteilen in Finanzstrafsachen
Fallstudien – welche Praxisbeispiele lerne ich kennen?
Fallstudien und praxisnahe Artikel passend zum Unterrichtsfach befinden sich auf der Lernplattform.
- Selbstanzeige
- Aufforderung zum Strafantritt
- Ansuchen um Ratenzahlung
- Vorladung des Beschuldigten
- Vorladung des Beschuldigten zur mündlichen Verhandlung
- Amtshilfeersuchen an die Gebietskrankenkasse
- Auskunfts- und Einsichtnahmeersuchen
- Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens
- Einstellungsbescheid
- Anordnung von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte
- Festnahmebegründung
- Beschlagnahmeanordnung
- Aufforderung zur schriftlichen Zeugenaussage
- Strafverfügung
Komm.-Rat Mag. Dr. Raimund Neuwirther, Jurist, 40 Jahre Fachgruppenobmann der Immobilien und Vermögenstreuhänder Kärnten
Zertifikat Finanzstrafrecht
Lernfragen Finanzstrafrecht
Quiz Finanzstrafrecht
Folien Finanzstrafrecht Teil 1
Folien Finanzstrafrecht Teil 2
Folien Finanzstrafrecht Teil 3
Folien Finanzstrafrecht Teil 4
Manfred Ainedter, Rechtsanwalt, Verteidiger in Strafsachen
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